Strukturiert Verantwortlichen, Zwecke, Rechtsgrundlagen, Löschfristen und Betroffenenrechte.
Datenschutz
Datenschutzerklärung prüfen.
Auffindbarkeit, DSGVO-Informationsbausteine und erkannte Website-Dienste nachvollziehbar abgleichen.
Einzel-URL · keine Anmeldung · Ergebnis mit Zeitpunkt und Methodik
Der Bericht
Messwerte, die sich erklären.
Keine pauschale Ampel: Jeder Befund zeigt Quelle, Auswirkung und die nächste sinnvolle Maßnahme.
Was wird geprüft?
Datenschutzerklärung prüfen – verständlich erklärt.
Der Check findet die Datenschutzerklärung, strukturiert automatisch erkennbare Informationsbausteine aus Art. 13 DSGVO und prüft anschließend im Browser, welche bekannten Drittanbieter auf der eingegebenen URL technisch sichtbar werden.
Der Realitätsabgleich zeigt nachvollziehbar, welche erkannten Dienste im Text namentlich zugeordnet werden konnten. Fehlende Treffer sind Hinweise für eine redaktionelle Prüfung, kein automatischer Beweis eines Rechtsverstoßes.
Messumfang
Diese Bereiche werden sichtbar.
- 01Auffindbarkeit und Maschinenlesbarkeit
- 02Verantwortlicher, Zwecke und Rechtsgrundlagen
- 03Speicherdauer, Rechte und Beschwerdehinweis
- 04Erkannte Dienste im Vergleich zum Rechtstext
Häufige Fragen
Vor dem ersten Check.
Welche DSGVO-Inhalte werden erkannt?
Unter anderem Verantwortlicher, Kontakt, Zwecke, Rechtsgrundlagen, Speicherdauer, Betroffenenrechte, Beschwerdehinweis sowie kontextabhängige Empfänger- und Transferhinweise.
Wie funktioniert der Realitätsabgleich?
Bekannte Dienste aus Netzwerkaufrufen und HTML-Signaturen werden mit üblichen Anbieterbezeichnungen in der Datenschutzerklärung verglichen.
Bedeutet „nicht im Text gefunden“ automatisch rechtswidrig?
Nein. Abweichende Bezeichnungen, gemeinsam verantwortete Dienste und kontextabhängige Pflichten benötigen eine fachliche Prüfung.
Wird die gesamte Website untersucht?
Nein. Automatisch geprüft werden die eingegebene URL und die gefundene Datenschutzerklärung. Weitere Seitentypen können andere Dienste laden.